Elektronische Sicherheitssysteme bilden neben mechanischer Sicherung die zweite Komponente des Einbruchschutzes. Sie haben den Vorteil, dass sie dem Einbrecher die Zeit nehmen, am Objekt unentdeckt aktiv zu werden. Zudem rufen Sie schnell Hilfe herbei. Alarmanlagen sind dabei der Kern des elektronischen Einbruchschutzes. Wir unterscheiden hierbei zwischen Einbruchmeldeanlagen und Gefahrenwarnanlagen, welche dafür vorgesehen sind, zusätzliche Funktionen zur Verfügung zu stellen.
Einbruchmeldeanlagen (EMA) reagieren direkt auf unerwünschte Eindringlinge – entweder als interne, hörbare Signalwarnung an die Bewohner sowie als Abschreckung des Einbrechers oder als lautlose Alarmweiterleitung an die Notruf- und Serviceleitstelle eines Wach- und Sicherheitsunternehmens. Der Lärm bei einem internen Alarm schreckt den Täter auf, so dass er den Einbruch voraussichtlich abbrechen wird. Eine lautlose Alarmweiterleitung an einen Sicherheitsdienst hilft, den Einbrecher zu schnappen. In etwa drei Viertel der Fälle, in denen ein Einbruch durch eine Alarmanlage mit sogenanntem „stillem Alarm“ verhindert wurde, konnte der Täter von der Polizei dingfest gemacht werden.
Gefahrenwarnanlagen (GWA) dienen primär der Warnung von anwesenden Bewohnern. Sie warnen nicht nur vor Einbrüchen, sondern können auch über den kompletten Sicherheitszustand des gesicherten Bereiches informieren. Der Nutzer braucht somit keine Sorge mehr zu haben, dass z.B. der Gashahn offen steht, das Bügeleisen brennt, der Waschmaschinen-Schlauch geplatzt ist oder die Heizung bzw. der Strom ausgefallen ist. Alles wird gemeldet. Eine GWA warnt per internem Alarm oder Fernalarm auch vor Rauchentwicklung, Gas- und Wasseraustritt. Es besteht auch die Möglichkeit, den Alarm an Ihr Handy oder Smartphone weiterzuleiten, um über den Sicherheitszustand seines Hauses oder seiner Wohnung jederzeit informiert zu sein.
Überwachungskonzepte
Einbruchmeldeanlagen bieten verschieden Überwachungskonzepte und sollten immer individuell auf die Beschaffenheit des Wohnobjekts angepasst werden.
Bei der Außenhautüberwachung werden die Öffnungen in der Außenhaut des Objekts (Fenster und Türen) überwacht.
Die Schwerpunktüberwachung sichert durch Bewegungsmelder die besonders kritischen Bereiche des Objekts ab. Überwachung von Bereichen, die der Täter betreten muss, wenn er sich im Objekt bewegt (z. B. Überwachung des Flurs oder der Treppen mit Bewegungsmeldern) nennt man Fallenüberwachung.
Generell haben sich folgende Meldertypen bewährt:
Zur Überwachung von Fenstern und Türen verwendet man Öffnungsmelder (z. B. Magnet-Reed-Kontakte).
Zur Überwachung von Glasflächen können zudem passive oder aktive Glasbruchmelder und Alarmdrähte in den Glasscheiben zum Tragen kommen.
Zur Kontrolle von Räumen setzt man auf Infrarot-Bewegungsmelder oder sogenannte Dualmelder. Dualmelder verfügen über zwei verschiedene Detektionsprinzipien (z.B. Infrarot/Ultraschall oder Infrarot/Mikrowelle).
Abhängig von den Funktionen der Sicherheitsanlage und dem Meldungsereignis sind drei Arten der Alarmierung vorgesehen:
Die Internalarmierung oder Internwarnung dient der Warnung anwesender Personen vor einer Gefahr. Der Internalarm sorgt durch Lärm für die Abschreckung eines Täters bei Einbruch und der Alarmierung der anwesenden Personen im Falle eines Brandes.
Der Fernalarm überträgt das Meldungsereignis an eine externe Alarmempfangsstelle, üblicherweise via Telefonleitung, Internetanschluss oder Mobilfunk. Dies kann eine private Person oder besser die Notruf- und Service-Leitstelle eines Wach- und Sicherheitsunternehmens sein.
Dies geschieht über das Herz der Alarmanlage, das zentrale Steuerelement. Zusätzliche Elemente wie Außenbeleuchtunge, Überwachungskameras, und elektronische Türcodeschlösse sowie die Vernetzung des Hauses durch Smart Home Systeme können ebenfalls integriert werden.
Wichtige Hinweise
Um indivuelle Sicherheitsbedürfnisse zu erfüllen, empfielt sich einen Fachmann das gesamte Haus und die Umgebung prüfen zu lassen. Er oder sie können beurteilen, welche Technik am effektivsten eingesetzt werden können um das Haus oder die Wohnung zu sichern. Die einwandfreie technische Funktion der Anlagen wird dadurch gewährleistet, dass der Betreiber die Planung und Installation von einem anerkannten Fachbetrieb ausführen lässt und mit diesem für die Betriebsphase einen Instandhaltungsvertrag schließt, der die regelmäßige Wartung und Instandhaltung der Anlage sicherstellt.
SMART HOME
Die intelligente, vernetzte Wohnung der Zukunft bringt auch eine neue Dimension der Einbruchsicherheit mit sich. Handys, Smartphones oder Tablet-PCs erleichtern unseren Alltag und lassen sich auch zum Schutz unserer Häuser und Wohnungen gegen Einbrecher nutzen. Sie bieten neue Bedienmöglichkeiten von Einbruchmelde- und Gefahrenwarnanlagen und erhöhen so Sicherheit und Komfort im privaten Wohnungsbereich. So wird es möglich, sich bei Abwesenheit jederzeit zu vergewissern, dass zu Hause alles in Ordnung ist.
Den Wohnungsschlüssel vergessen? Dies gehört künftig der Vergangenheit an, denn dank neuester Sicherheitstechnik können Haus- und Wohnungsbesitzer ihr Eigenheim auch schlüssellos betreten und verriegeln. Chipkarte, Smartphone oder sogar Fingerabdruck erleichtern unseren Alltag auch an der Haustür und bieten gleichzeitig höhere Sicherheit.
Vernetzter Einbruchschutz, mehr Komfort und Sicherheit von unterwegs
Spezielle Apps erlauben eine Fernsteuerung und -überwachung der Einbruchmelde- und Gefahrenwarnanlage und anderer Bestandteile der Haustechnik. Zum Beispiel kann somit geprüft werden, ob die Haustür verschlossen, Fenster geschlossen oder Rollläden heruntergelassen sind. Jederzeit und von jedem Ort aus können Änderungen vorgenommen und „Befehle“ erteilt werden: Die Anlage aktivieren, Licht an- und ausschalten, Rollläden nachträglich schließen. Die vollständige Bedienung und Darstellung aller Betriebszustände der Alarmanlagenzentrale ist auch unterwegs möglich: Hausbesitzer können sich alle wichtigen Statusinformationen der Alarmanlage anzeigen lassen und erkennen so, an welcher Stelle ein Einbruch- oder Brandalarm ausgelöst ist oder ein Wasserschaden auftritt. Bilder von Überwachungskameras sind über das Internet abrufbar. Passende Apps bringen die Videobilder auch auf Smartphones und Tablet-PCs.